+BTO Tz 3

BTO Tz 3

Die Aufbauorganisation ist so zu gestalten, dass Markt (Kredit) und Handel bis einschließlich Geschäftsleiterebene von Marktfolge (Kredit), Risikocontrolling, Handelsabwicklung sowie von weiteren Bereichen bzw. Funktionen organisatorisch getrennt sind (BTO 1.1 Tz. 7, BTO 1.2 Tz. 1, BTO 1.2.4 Tz. 1, BTO 1.2.5 Tz. 1 und BTO 1.4 Tz. 2). Gleiches gilt für den Bereich Markt (Immobilien) gegenüber Marktfolge (Immobilien), Risikocontrolling und der in BTO 3.2 Tz. 3 genannten Funktion (sachverständige Personen). Eine aufbauorganisatorische Trennung bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung umfasst die fachliche und disziplinarische Trennung der Verantwortlichkeiten.

Erläuterung

Funktionstrennung bei CRD-Drittstaatenzweigstellen
Bei CRD-Drittstaatenzweigstellen ist eine Abweichung zulässig, sofern die fachliche Trennung der Verantwortlichkeiten dem Prinzip der Funktionstrennung bis einschließlich Geschäftsleiterebene entspricht.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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