+BTO 1.1 Tz 7

BTO 1.1 Tz 7

Die Überprüfung von unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Sicherheiten ist außerhalb des Bereichs Markt durchzuführen. Auch die Entscheidungen über die Risikovorsorge bei bedeutenden Engagements sind außerhalb des Marktes zu treffen. Die Zuordnung aller anderen in BTO 1.2 genannten Prozesse bzw. Teilprozesse liegt, soweit dieses Rundschreiben nichts anderes vorsieht, im Ermessen der Institute (z. B. die Kreditbearbeitung oder Teilprozesse der Kreditbearbeitung). Die Überprüfung des rechtlichen Bestandes von Sicherheiten kann auch durch eine vom Markt und Handel unabhängige Stelle (z. B. Rechtsabteilung) erfolgen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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