+BTO 3.2 Tz 3

BTO 3.2 Tz 3

Der Marktwert der Immobilie ist durch sachverständige Personen zu ermitteln. Diese Personen müssen über die notwendigen Qualifikationen und Erfahrungen verfügen, insbesondere bezüglich des jeweiligen Immobilienmarkts und der Objektart, die sie bewerten. Mögliche Interessenkonflikte im Zusammenhang mit der Bewertung sind auszuschließen. Eine angemessene Rotation der für die Bewertung zuständigen Personen ist sicherzustellen.

Erläuterung

Qualifikation der Sachverständigen
Die notwendige Qualifikation wird bei Personen vermutet, die von einer staatlichen, staatlich anerkannten oder nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle als Sachverständige o der Gutachter für die Bewertung von Immobilien bestellt oder zertifiziert worden sind.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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