+BTO 1.2.5 Tz 1

BTO 1.2.5 Tz 1

Das Institut muss Kriterien festlegen, die die Abgabe eines Engagements an die auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeiter oder Bereiche bzw. deren Einschaltung regeln. Die Verantwortung für die Entwicklung und die Qualität dieser Kriterien sowie deren regelmäßige Überprüfung muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein. Die Federführung für den Sanierungs- bzw. den Abwicklungsprozess und die Überwachung dieser Prozesse ist außerhalb des Bereichs Markt wahrzunehmen.

Bei Entscheidungen über Sanierungskredite ist eine Votierung aus dem marktunabhängigen Bereich ausreichend. Dies gilt auch für Engagements in so genannten „Abbauportfolien“, wobei die Bestände sowie die jeweils verfolgte Intention vom Institut nachvollziehbar darzustellen sind (z. B. in einem „Abbaukonzept“).

Institute mit hohem NPL-Bestand müssen spezialisierte NPE-Abwicklungseinheiten einrichten, die ihrer Größe, Art, Komplexität und ihrem Risikoprofil entsprechen und sicherstellen, dass diese Einheiten grundsätzlich vom Kreditvergabeprozess getrennt sind. Eine Einrichtung der NPE-Abwicklungseinheit hat außerhalb des Bereichs Markt zu erfolgen, wobei auch eine Ansiedlung bei der Problemkreditbearbeitung möglich ist. Wenn Überschneidungen mit den an der Kreditvergabe beteiligten Mitarbeitern unvermeidlich sind, ist sicherzustellen, dass Interessenkonflikte vermieden werden. Bei der Gestaltung der NPE-Abwicklungseinheiten sind die Besonderheiten der eigenen NPEPortfolios zu berücksichtigen (z. B. Privat-, Firmenkundengeschäft), wobei für die Analyse der jeweiligen NPE-Portfolios auf die NPE-Abwicklung spezialisierte und hinreichend qualifizierte Mitarbeiter heranzuziehen sind.

Erläuterung

Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung
Hinsichtlich der Kriterien für den Übergang in die Problemkreditbearbeitung gelten die Erläuterungen zu den Kriterien der Intensivbetreuung analog (vgl. BTO 1.2.4 Tz. 1). Bei der Festlegung dieser Kriterien sind auch die Indikatoren für die Einstufung als notleidende Risikoposition (NPE) zu berücksichtigen.

Prüfung nicht-standardisierter Verträge bei Sanierungsfällen
Von der Prüfung nicht-standardisierter Verträge durch eine unabhängige Stelle kann bei Sanierungsfällen abgesehen werden, wenn die Sanierung von Spezialisten begleitet wird, die aufgrund ihrer Fachkenntnisse und Erfahrungen in der Lage sind, solche Vertragswerke eigenständig und ohne weitere unabhängige Prüfung zu verfassen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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