+BTO Tz 3
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BTO Tz 3
Die Aufbauorganisation ist so zu gestalten, dass Markt (Kredit) und Handel bis einschließlich Geschäftsleiterebene von Marktfolge (Kredit), Risikocontrolling, Handelsabwicklung sowie von weiteren Bereichen bzw. Funktionen organisatorisch getrennt sind (BTO 1.1 Tz. 7, BTO 1.2 Tz. 1, BTO 1.2.4 Tz. 1, BTO 1.2.5 Tz. 1 und BTO 1.4 Tz. 2). Gleiches gilt für den Bereich Markt (Immobilien) gegenüber Marktfolge (Immobilien), Risikocontrolling und der in BTO 3.2 Tz. 3 genannten Funktion (sachverständige Personen). Eine aufbauorganisatorische Trennung bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung umfasst die fachliche und disziplinarische Trennung der Verantwortlichkeiten.
Erläuterung
Funktionstrennung bei CRD-Drittstaatenzweigstellen Bei CRD-Drittstaatenzweigstellen ist eine Abweichung zulässig, sofern die fachliche Trennung der Verantwortlichkeiten dem Prinzip der Funktionstrennung bis einschließlich Geschäftsleiterebene entspricht.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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