+AT 4.3.4 Tz 1

AT 4.3.4 Tz 1

Die Anforderungen dieses Moduls gelten für Modelle, die für die in diesem Rundschreiben geregelten Prozesse eingesetzt werden. Sie gelten auch für automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz.

Erläuterung

Modelle
Ein Modell ist eine quantitative Methode, ein System oder ein Ansatz, der statistische oder mathematische Theorien, Techniken und Annahmen anwendet, um Eingabedaten zu quantitativen Schätzungen zu verarbeiten. Dazu zählen bankinterne Modelle, auf die sich die Entscheidungsfindung im Institut stützt, unabhängig davon, ob sie vom Institut selbst oder einem Dritten entwickelt wurden (z. B. Modelle, die im Kreditgeschäft insbesondere für die Kreditvergabe und -bearbeitung verwendet werden, Risikoklassifizierungsverfahren, Verfahren zur Risikoquantifizierung im Rahmen der Risikotragfähigkeit, Stresstests, Bewertungs- oder Preisbildungsmodelle). Modelle, die in den Anwendungsbereich der CRR fallen, gehören hingegen nicht dazu.

Über die Anforderungen dieses Moduls hinausgehende Anforderungen ergeben sich aus AT 4.1 Tz. 9, AT 4.3.3 Tz. 5 und 6, BTR 2.1 Tz. 3 und 4, BTR 3 Tz. 2.

Die Anforderungen dieses Moduls richten sich nach der Komplexität des Modells, dessen Bedeutung im Risikomanagement sowie den Risiken, die mit der Anwendung des Modells einhergehen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Erklärbarkeit gemäß Tz. 6.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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