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AT 4.3.4 Tz 1Die Anforderungen dieses Moduls gelten für Modelle, die für die in diesem Rundschreiben geregelten Prozesse eingesetzt werden. Sie gelten auch für automatisierte Modelle, technologiegestützte Innovation und künstliche Intelligenz. ErläuterungModelle Über die Anforderungen dieses Moduls hinausgehende Anforderungen ergeben sich aus AT 4.1 Tz. 9, AT 4.3.3 Tz. 5 und 6, BTR 2.1 Tz. 3 und 4, BTR 3 Tz. 2. Die Anforderungen dieses Moduls richten sich nach der Komplexität des Modells, dessen Bedeutung im Risikomanagement sowie den Risiken, die mit der Anwendung des Modells einhergehen. Dies gilt insbesondere für die Anforderungen an die Erklärbarkeit gemäß Tz. 6. 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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