+BTR 1 Tz 5

BTR 1 Tz 5

Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Die Limitauslastung ist fortlaufend zu überwachen. Überschreitungen und getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren. Ab einer risikobasiert festgelegten Schwelle sind Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten täglich an den zuständigen Geschäftsleiter zu melden.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
Impressum German English