+BTR 1 Tz 5

BTR 1 Tz 5

Die Geschäfte sind unverzüglich auf die kreditnehmerbezogenen Limite anzurechnen. Die Limitauslastung ist fortlaufend zu überwachen. Überschreitungen und getroffene Maßnahmen sind zu dokumentieren. Ab einer risikobasiert festgelegten Schwelle sind Überschreitungen von Kontrahenten- und Emittentenlimiten täglich an den zuständigen Geschäftsleiter zu melden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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