+AT 4.4.3 Tz 9

AT 4.4.3 Tz 9

Die Interne Revision muss mindestens vierteljährlich einen Bericht erstellen und der Geschäftsleitung vorlegen. Der Bericht enthält insbesondere die im Berichtsquartal durchgeführten Prüfungen und festgestellten wesentlichen Mängel, einschließlich der Maßnahmen zu deren Beseitigung und deren Status, sämtliche noch nicht behobene wesentliche Mängel aus anderen Berichtsquartalen sowie eine Beurteilung der (voraussichtlichen) Einhaltung des Prüfungsplans. Über besonders schwerwiegende Mängel ist unverzüglich zu berichten.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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