+AT 4.4.3 Tz 2

AT 4.4.3 Tz 2

Die Interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet an diese. Die Interne Revision muss ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahrnehmen und unterliegt bei der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision nicht entgegen.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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