+AT 4.4.3 Tz 2

AT 4.4.3 Tz 2

Die Interne Revision ist direkt der Geschäftsleitung unterstellt und berichtet an diese. Die Interne Revision muss ihre Aufgaben selbständig sowie unabhängig wahrnehmen und unterliegt bei der Wertung der Prüfungsergebnisse keinen Weisungen. Das Direktionsrecht der Geschäftsleitung zur Anordnung zusätzlicher Prüfungen steht der Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Internen Revision nicht entgegen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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