+AT 4.3.2 Tz 4

AT 4.3.2 Tz 4

Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision weiterzuleiten, um frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.

Erläuterung

Informationspflicht gegenüber der Internen Revision
Die Interne Revision muss informiert werden, wenn die Fachbereiche aus Risikosicht relevante Mängel erkennen, bedeutende Schadensfälle auftreten oder ein konkreter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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