AT 4.3.2 Tz 4
Unter Risikogesichtspunkten wesentliche Informationen sind unverzüglich an die Geschäftsleitung, die jeweiligen Verantwortlichen und ggf. die Interne Revision weiterzuleiten, um frühzeitig geeignete Maßnahmen einleiten zu können.
Erläuterung
Informationspflicht gegenüber der Internen Revision Die Interne Revision muss informiert werden, wenn die Fachbereiche aus Risikosicht relevante Mängel erkennen, bedeutende Schadensfälle auftreten oder ein konkreter Verdacht auf Unregelmäßigkeiten besteht.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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