+PrüfbV - Unterabschnitt 5 - Anzeigewesen
---+PrüfbV § 25 Anzeigewesen

PrüfbV - Unterabschnitt 5 - Anzeigewesen

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1. Overview

Summary Regulation
PrüfbV § 25 Anzeigewesen

Die Organisation des Anzeige- und Meldewesens ist zu beurteilen. Die Vorkehrungen des Instituts für die Sicherstellung der Vollständigkeit und Richtigkeit der Anzeigen und Meldungen sind zu beurteilen, festgestellte wesentliche Verstöße sind aufzuführen.

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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