+BTO 1.3.1 Tz 2

BTO 1.3.1 Tz 2

Das Institut muss auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickeln. Beim Auslösen von Frühwarnindikatoren sind die betroffenen Engagements zu überprüfen und bei Bedarf in eine Watchlist aufzunehmen. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig über den Status der Watchlist und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Die Frühwarnindikatoren müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um Veränderungen im Risikoumfeld und den Marktbedingungen Rechnung zu tragen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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