+BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken
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BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken

BTO 1.3.1 Verfahren zur Früherkennung von Risiken

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
BTO 1.3.1 Tz 1 Das Verfahren zur Früherkennung von Risiken dient insbesondere der rechtzeitigen Identifizierung von Kreditnehmern, bei deren Engagements sich erhöhte Risiken abzuzeichnen beginnen. Damit soll das Institut in die Lage versetzt werden, in einem möglichst frühen Stadium die Verschlechterung der Kreditqualität zu identifizieren und Maßnahmen zur Risikominderung einleiten zu können
BTO 1.3.1 Tz 2 Das Institut muss auf der Basis quantitativer und qualitativer Risikomerkmale Indikatoren für eine frühzeitige Risikoidentifizierung entwickeln. Beim Auslösen von Frühwarnindikatoren sind die betroffenen Engagements zu überprüfen und bei Bedarf in eine Watchlist aufzunehmen. Die Geschäftsleitung ist regelmäßig über den Status der Watchlist und die ergriffenen Maßnahmen zu informieren. Die Frühwarnindikatoren müssen regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um Veränderungen im Risikoumfeld und den Marktbedingungen Rechnung zu tragen.
BTO 1.3.1 Tz 3

Das Institut kann bestimmte, unter Risikogesichtspunkten festzulegende Arten von Kreditgeschäften oder Kreditgeschäfte unterhalb bestimmter Größenordnungen vom Verfahren zur Früherkennung von Risiken ausnehmen. Die Früherkennung von Risiken kann auch in einem Risikoklassifizierungsverfahren erfolgen, soweit es eine Früherkennung von Risiken ermöglicht.

Von der Einrichtung eines Verfahrens zur Früherkennung von Risiken kann abgesehen werden, wenn ein Zugriff auf die für eine Risikofrüherkennung erforderlichen Daten aufgrund objektiver Gegebenheiten eingeschränkt ist. Solche Konstellationen liegen dann vor, wenn die Kreditgeschäfte über ein drittes Institut initiiert und im Weiteren von diesem betreut werden (z. B. Hausbank im Kreditgeschäft der Förderbanken oder auch im Kreditgeschäft der Bürgschaftsbanken). Das kreditierende Institut muss dabei sicherstellen, dass es über wesentliche Vorkommnisse bei dem Kreditnehmer informiert wird. 

Ein Risikoklassifizierungsverfahren muss unter Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Aspekte insbesondere folgende Komponenten enthalten, um gleichzeitig als Verfahren zur Früherkennung von Risiken dienen zu können:

  • Indikatorenbezogene Komponente: Die dem Verfahren zugrunde liegenden Indikatoren (z. B. Kontoumsätze, Lastschriftrückgaben) müssen geeignet sein, dass sich abzeichnende Risiken möglichst frühzeitig erkannt werden können,
  • Zeitraumbezogene Komponente: Auf der Grundlage der Indikatoren muss eine laufende Identifizierung von sich abzeichnenden Risiken möglich sein,
  • Prozessbezogene Komponente: Signale des Verfahrens zur Früherkennung von Risiken müssen zeitnah zu geeigneten Maßnahmen des Instituts führen (z. B. Intensivierung des Kundenkontaktes, Hereinnahme neuer Sicherheiten, Tilgungsaussetzungen), so dass sich Risiken möglichst nicht in Form von Verlusten materialisieren.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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