|
+AT 7.1 Tz 1 |
AT 7.1 Tz 1Das Institut muss die Art und den Umfang der Personalausstattung an den internen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation ausrichten. Die Personalausstattung muss geeignet sein, um die Betriebsabläufe störungsfrei durchzuführen.1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
|