+AT 7.1 Personal
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AT 7.1 Personal

AT 7.1 Personal

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
AT 7.1 Tz 1 Das Institut muss die Art und den Umfang der Personalausstattung an den internen Erfordernissen, den Geschäftsaktivitäten sowie der Risikosituation ausrichten. Die Personalausstattung muss geeignet sein, um die Betriebsabläufe störungsfrei durchzuführen.
AT 7.1 Tz 2 Die Mitarbeiter sowie deren Vertreter müssen abhängig von ihren Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten über die erforderlichen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch