+ZAG - Abschnitt 10 - Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister
---+ZAG - Unterabschnitt 1 - Kartengebundene Zahlungsinstrumente
------+ZAG § 45 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters
------+ZAG § 46 Rechte und Pflichten des kartenausgebenden Zahlungsdienstleisters
------+ZAG § 47 Ausnahme für E-Geld-Instrumente
---+ZAG - Unterabschnitt 2 - Zugang von Zahlungsauslöse- und Kontoinformationsdienstleistern zu Zahlungskonten
------+ZAG § 48 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Zahlungsauslösediensten
------+ZAG § 49 Pflichten des Zahlungsauslösedienstleisters
------+ZAG § 50 Pflichten des kontoführenden Zahlungsdienstleisters bei Kontoinformationsdiensten
------+ZAG § 51 Pflichten des Kontoinformationsdienstleisters
------+ZAG § 52 Zugang zu Zahlungskonten
---+ZAG - Unterabschnitt 3 - Risiken und Meldung von Vorfällen
------+ZAG § 53 Beherrschung operationeller und sicherheitsrelevanter Risiken
------+ZAG § 54 Meldung schwerwiegender Betriebs- oder Sicherheitsvorfälle
---+ZAG - Unterabschnitt 4 - Starke Kundenauthentifizierung
------+ZAG § 55 Starke Kundenauthentifizierung
---+ZAG - Unterabschnitt 5 - Zugang zu Konten und Zahlungssystemen
------+ZAG § 56 Zugang zu Zahlungskontodiensten bei CRR-Kreditinstituten
------+ZAG § 57 Zugang zu Zahlungssystemen
------+ZAG § 57a Voraussetzungen für die Beantragung der Teilnahme an benannten Zahlungssystemen; Verordnungsermächtigung
------+ZAG § 58 Aufgaben der Bundesanstalt bei Kartenzahlverfahren, Ausnahmen für neue Zahlverfahren im Massenzahlungsverkehr; Verordnungsermächtigung
---+ZAG - Unterabschnitt 5a - Technische Infrastrukturleistungen
------+ZAG § 58a Zugang zu technischen Infrastrukturleistungen bei der Erbringung von Zahlungsdiensten oder dem Betreiben des E-Geld-Geschäfts

ZAG - Abschnitt 10 - Gemeinsame Bestimmungen für alle Zahlungsdienstleister

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1. Übersicht

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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