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+BDSG § 77 Vertrauliche Meldung von Verstößen |
BDSG § 77 Vertrauliche Meldung von VerstößenDer Verantwortliche hat zu ermöglichen, dass ihm vertrauliche Meldungen über in seinem Verantwortungsbereich erfolgende Verstöße gegen Datenschutzvorschriften zugeleitet werden können. 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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