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+BT 2.2 Tz 4 |
BT 2.2 Tz 4Marktpreisrisiken (inkl. Zinsänderungsrisiken) sind mindestens vierteljährlich zu berichten. Der Bericht muss u. a. Risikoentwicklung, Limitüberschreitungen und Änderungen in Bewertungsparametern enthalten. Die täglichen Risikowerte und Limitauslastungen nach BTR 2.2 Tz. 2 sind dem zuständigen Geschäftsleiter am nächsten Werktag mitzuteilen. Für die Zwecke des Risikoberichts kann auf die Entwicklung des handelsrechtlichen Ergebnisses (einschließlich schwebender Gewinne und Verluste) oder auf die Entwicklung des betriebswirtschaftlichen Ergebnisses abgestellt werden. Bei Instituten mit Handelsaktivitäten (Handels- und Anlagebuchgeschäfte), die nicht komplex und gemessen am Geschäftsvolumen gering sind, kann auf die tägliche Berichterstattung zugunsten eines längeren Turnus verzichtet werden. ErläuterungInhalte der Risikoberichte bezüglich Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch 1. Overview
1.1 References1.2 Identified Requirements1.3 Related Standards2. Identified Requirements
3. Related Standards
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