+BTO 2.2.2 Tz 7
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BTO 2.2.2 Tz 7
Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten
Prozessen und Funktionen (z. B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen
abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolien („dormant
portfolios“) und fiktive Kontrahenten („dummy counterparts“) einzubeziehen. Auffälligkeiten bei der Abstimmung von Zwischen- und Auffangkonten mit diesen Konten sind
unverzüglich zu klären. Es müssen geeignete Prozesse eingerichtet sein, um Bestand und Veränderungen von Positionen und Cashflows nachvollziehen zu können („Audit
Trail“).
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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