+BTO 1.3.2 Tz 2
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BTO 1.3.2 Tz 2
Im Hinblick auf mögliche Forbearance-Maßnahmen muss das Institut Vorgaben festlegen, die mindestens folgende Punkte umfassen:
- a) Prozesse und Verfahren zur Gewährung von Forbearance-Maßnahmen, einschließlich der Zuständigkeiten und Verfahren zur Entscheidungsfindung,
- b) Beschreibung der verfügbaren Forbearance-Maßnahmen einschließlich der in den Verträgen enthaltenen Maßnahmen,
- c) Dokumentation der gewährten Maßnahmen,
- d) Prozess und Messgrößen für die Überwachung der Wirksamkeit.
Die Vorgaben sind regelmäßig vom Institut zu überprüfen.
Erläuterung
Vorgaben zu Forbearance Die Vorgaben können auch standardisierte Forbearance-Lösungen z. B. für homogene Portfolios mit weniger komplexen Engagements beinhalten.
1. Overview
1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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