+BTO 1.2.2 Tz 3

BTO 1.2.2 Tz 3

Der Wert und der rechtliche Bestand von Sicherheiten sind in Abhängigkeit von der Sicherheitenart zu überwachen und ggf. zu überprüfen sowie – je nach Ergebnis dieser Überprüfung – neu zu ermitteln. Ab einer vom Institut unter Risikogesichtspunkten festzulegenden Grenze sind die Sicherheiten in angemessenen Abständen zu überprüfen und ggf. neu zu bewerten.

Kleine Institute, deren Kreditbuch durch regional konzentrierte Engagements gekennzeichnet ist, können für die Überwachung der Sicherheiten auf den Einkauf fremder Daten – und damit auf den Einsatz eines Marktschwankungskonzeptes – verzichten. Voraussetzung ist, dass sie aufgrund der eigenen Transaktionen einen hinreichenden Einblick in die Entwicklung der Immobilienmärkte in ihrem Geschäftsgebiet gewinnen können.

Erläuterung

Nutzung von Marktschwankungskonzepten
Da Marktschwankungskonzepte lediglich eine erste Indikation für allgemeine Geschehnisse im jeweiligen Marktsegment liefern können, ist ihr alleiniger Einsatz zur Überwachung der Werte von Immobiliensicherheiten nicht geeignet. Ergänzend dazu muss das Institut eigene Marktbeobachtungen und weitere Analysen für das relevante Sicherheitenportfolio durchführen und prüfen, inwieweit das Marktschwankungskonzept für das eigene Portfolio repräsentativ ist und für welche Immobilien es folglich genutzt werden kann.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
Source Requirement
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