+AT 4.4.3 Tz 12

AT 4.4.3 Tz 12

Werden die wesentlichen Mängel nicht in einer angemessenen Zeit beseitigt, so muss der Leiter der Internen Revision die fachlich zuständigen Mitglieder der Geschäftsleitung darüber schriftlich informieren. Bleiben die Mängel weiter bestehen, muss die gesamte Geschäftsleitung darüber spätestens im nächsten vierteljährlichen Bericht informiert werden.

1. Overview

Summary Regulation

1.1 References

1.2 Identified Requirements

1.3 Related Standards

2. Identified Requirements

Requirements
Source Requirement

3. Related Standards

Standards
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