+AT 4.1 Risikotragfähigkeit
---+AT 4.1 Tz 1
---+AT 4.1 Tz 2
---+AT 4.1 Tz 3
---+AT 4.1 Tz 4
---+AT 4.1 Tz 5
---+AT 4.1 Tz 6
---+AT 4.1 Tz 7
---+AT 4.1 Tz 8
---+AT 4.1 Tz 9
---+AT 4.1 Tz 10
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AT 4.1 Risikotragfähigkeit
AT 4.1 Risikotragfähigkeit
1. Overview
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Regulation |
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AT 4.1 Tz 1
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Auf der Grundlage des Gesamtrisikoprofils muss das Institut sicherstellen, dass die wesentlichen Risiken des Instituts durch das Risikodeckungspotenzial, unter Berücksichtigung von Risikokonzentrationen, laufend abgedeckt sind und damit die Risikotragfähigkeit gegeben ist. Werden mehrere Risiken jeweils als unwesentlich eingestuft, die zusammengefasst aber wesentlich sind, so müssen die Verfahren zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit eine angemessene Berücksichtigung der zusammengefasst über die Wesentlichkeitsschwelle hinausgehenden Risiken gewährleisten.
Erläuterung
Ausgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte Einzelheiten zur Ausgestaltung der Risikotragfähigkeitskonzepte ergeben sich aus dem Leitfaden zur aufsichtlichen Beurteilung bankinterner Risikotragfähigkeitskonzepte in der jeweils gültigen Fassung.
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AT 4.1 Tz 2
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Das Institut muss einen internen Prozess zur Sicherstellung der Risikotragfähigkeit einrichten. Die hierzu eingesetzten Verfahren haben sowohl das Ziel der Fortführung des Instituts als auch den Schutz der Gläubiger vor Verlusten aus ökonomischer Sicht zu berücksichtigen.
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AT 4.1 Tz 3
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Die Risikotragfähigkeit ist bei der Festlegung der Strategien (AT 4.2) sowie bei deren Anpassung zu berücksichtigen. Zur Gewährleistung der Risikotragfähigkeit sind ferner geeignete Risikosteuerungs- und -controllingprozesse (AT 4.3.2) einzurichten.
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AT 4.1 Tz 4
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Wesentliche Risiken, die aufgrund ihrer Eigenart nicht sinnvoll durch Risikodeckungspotenzial begrenzt werden können (z. B. das Zahlungsunfähigkeitsrisiko), dürfen im Risikotragfähigkeitskonzept unberücksichtigt bleiben. Es ist sicherzustellen, dass solche Risiken angemessen in den Risikosteuerungs- und -controllingprozessen berücksichtigt
werden.
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AT 4.1 Tz 5
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Verfügt ein Institut über keine geeigneten Verfahren zur Quantifizierung einzelner Risiken, die in das Risikotragfähigkeitskonzept einbezogen werden sollen, so ist für diese
auf der Basis einer Plausibilisierung (z.B. einer qualifizierten Expertenschätzung) ein Risikobetrag festzulegen. Statt pauschalisierter Schätzungen von solchen schwer quantifizierbaren Risiken und deren Berücksichtigung auf der Risikoseite können auch angemessene Puffer im Risikodeckungspotenzial vorgehalten werden. Es muss in diesem
Fall allerdings dokumentiert werden, welche einzelnen Risiken der Puffer pauschal abdecken soll.
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AT 4.1 Tz 6
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Fließen beobachtete Entwicklungen aus der Vergangenheit in die Verfahren zur Risikoquantifizierung ein und bezieht sich der Beobachtungszeitraum ausschließlich oder überwiegend auf Zeiten geordneter und ruhiger Marktverhältnisse, so sind auch die Auswirkungen von stärkeren Parameterveränderungen bei der Risikoquantifizierung angemessen zu berücksichtigen.
Erläuterung
Geordnete und ruhige Marktverhältnisse Die Beurteilung, ob der Beobachtungszeitraum ausschließlich oder überwiegend Zeiten geordneter und ruhiger Marktverhältnisse beinhaltet, umfasst einen Vergleich der Marktbewegungen innerhalb des Beobachtungszeitraums mit weiter zurückliegenden Zeiträumen hinsichtlich der Auswirkungen auf den Risikobetrag.
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AT 4.1 Tz 7
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Soweit ein Institut innerhalb oder zwischen Risikoarten risikomindernde Diversifikationseffekte im Risikotragfähigkeitskonzept berücksichtigt, müssen diese so konservativ geschätzt werden, dass sie auch in konjunkturellen Abschwungphasen bzw. bei im Hinblick auf die Geschäfts- und Risikostruktur des Instituts ungünstigen Marktverhältnissen als ausreichend stabil angenommen werden können.
Erläuterung
Stabilität von Diversifikationsannahmen Von einer ausreichenden Stabilität kann in der Regel ausgegangen werden, wenn Diversifikationseffekte höchstens in dem Ausmaß berücksichtigt werden, wie sie auch in konjunkturellen Abschwungphasen bzw. bei für das Institut sehr ungünstigen Marktverhältnissen Bestand haben.
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AT 4.1 Tz 8
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Das Risikotragfähigkeitskonzept und dessen wesentliche Elemente sind von der Geschäftsleitung zu genehmigen.
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AT 4.1 Tz 9
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Im Rahmen einer Initialvalidierung ist die Angemessenheit der Methoden, Verfahren und Parameter bereits vor deren Einsatz zu überprüfen. Mindestens alle drei Jahre sowie anlassbezogen sind Folgevalidierungen durchzuführen. Die Validierung hat für komplexe Methoden unabhängig von der Modellentwicklung zu erfolgen. Kleine Institute können auf eine Trennung von Modellentwicklung und Validierung verzichten. Werden zentral validierte Methoden und Verfahren eines externen Dienstleisters verwendet, so hat das Institut die Ergebnisse der zentralen Validierung zur Kenntnis zu nehmen sowie eine institutsindividuelle Angemessenheitsprüfung der Parameter durchzuführen oder zu veranlassen.
Erläuterung
Externe Daten Basiert die Risikoermittlung auf Berechnungen Dritter (z. B. bei Fondsgesellschaften), muss sich das Institut aussagekräftige Informationen hierzu vorlegen lassen, insbesondere zu wesentlichen Annahmen und Parametern und zu deren Änderungen.
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AT 4.1 Tz 10
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Jedes Institut muss über einen Prozess zur Planung des zukünftigen Kapitalbedarfs und des zu dessen Deckung verfügbaren Kapitals verfügen, der in die Ertrags- und Risikosteuerung eingebunden ist. Der Prozess muss jährlich durchlaufen werden und sein Ergebnis ist bei wesentlichen Änderungen der Annahmen anlassbezogen zu aktualisieren. Der Planungshorizont muss einen angemessen langen, mehrjährigen Zeitraum umfassen. Veränderungen der eigenen Geschäftstätigkeit, der strategischen Ziele und des wirtschaftlichen Umfelds sind dabei zu berücksichtigen. Das Institut muss möglichen adversen Entwicklungen, die von den Erwartungen abweichen, bei der Planung angemessen Rechnung tragen. Die Kapitalplanung des Instituts muss mit seiner operativen Geschäftsplanung und deren strategischen Grundlagen im Einklang stehen.
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1.1 References
1.2 Identified Requirements
1.3 Related Standards
2. Identified Requirements
Requirements
| Source |
Requirement |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Requirement |
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