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+HGB § 175 Anmeldung der Änderung der Haftsumme |
HGB § 175 Anmeldung der Änderung der HaftsummeDie Erhöhung sowie die Herabsetzung einer Haftsumme ist durch sämtliche Gesellschafter zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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