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+HGB § 150 Anmeldung des Erlöschens der Firma |
HGB § 150 Anmeldung des Erlöschens der FirmaNach der Beendigung der Liquidation ist das Erlöschen der Firma von sämtlichen Liquidatoren zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. 1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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