+BT 2.2 Tz 5

BT 2.2 Tz 5

Über die Liquiditätsrisiken und die Liquiditätssituation ist mindestens vierteljährlich zu berichten: Der Bericht muss mindestens Informationen über die Liquiditätspuffer, Stresstests, Refinanzierungsrisiken und weitere wesentliche Liquiditätsrisiken (untertägige Liquiditätsrisiken, Fremdwährungsrisiken etc.) sowie ggf. über wesentliche Änderungen des Liquiditätsnotfallplans enthalten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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