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BTR 4 Operationelle Risiken

BTR 4 Operationelle Risiken

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
BTR 4 Tz 1

Das Institut muss den operationellen Risiken durch ein angemessenes Risikomanagement Rechnung tragen. Es muss eine einheitliche Definition und Abgrenzung operationeller Risiken festlegen und diese den Mitarbeitern verständlich kommunizieren

Erläuterung

Umgang mit nicht eindeutig zuordenbaren Schadensfällen oder Beinaheverlusten
Die Prozesse zum Management operationeller Risiken müssen auch den Umgang mit Schadensfällen mit Markt- oder Kreditrisikobezug („boundary events“), Beinaheverlusten und zusammenhängenden Ereignissen umfassen.

BTR 4 Tz 2 Wesentliche operationelle Risiken sind mindestens einmal jährlich zu identifizieren und zu bewerten.
BTR 4 Tz 3 Das Institut muss eine angemessene Erfassung von Schadensfällen sicherstellen. Bedeutende Schadensfälle sind unverzüglich zu analysieren. Einzeln erfasste Schadensfälle, die dem gleichen Ereignis zugeordnet werden können, müssen aggregiert weiterverarbeitet werden.
BTR 4 Tz 4 Die Verfahren zur Beurteilung der operationellen Risiken müssen deren wesentliche Ausprägungen erfassen. Bei der Beurteilung der wesentlichen Ausprägungen sind historische Erkenntnisse (insbesondere Schadensfälle) und potenzielle Ereignisse zu berücksichtigen.
BTR 4 Tz 5

Auf Basis der identifizierten operationellen Risiken ist zu entscheiden, ob und welche Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen zu treffen oder welche Risikosteuerungsmaßnahmen zu ergreifen sind.

Erläuterung

Risikosteuerungsmaßnahmen
Zu den Risikosteuerungsmaßnahmen zählen z. B. Versicherungen, Ersatzverfahren, Neuausrichtung von Geschäftsaktivitäten und Maßnahmen des Notfallmanagements.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
Impressum Deutsch Englisch