+BTR 2.3 Tz 4
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BTR 2.3 Tz 4
Bei der Bestimmung der Zinsänderungsrisiken sind die Auswirkungen von Zinsänderungen sowohl auf das handelsrechtliche Ergebnis des Instituts (einschließlich zinsinduzierter Marktwertveränderungen) als auch auf die Markt- bzw. Barwerte der betroffenen Positionen zu betrachten. Institute müssen Zinsänderungsrisiken separat bewerten. Beide Perspektiven sind im Rahmen der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse zu adressieren. Alle CET1-Instrumente und sonstigen unbefristeten Eigenmittelinstrumente, die dem Institut zeitlich unbegrenzt und ohne vertraglich festgelegte Kündigungs- oder Rückzahlungstermine zur Verfügung stehen, dürfen nicht in die barwertige Ermittlung der Zinsänderungsrisiken einbezogen werden.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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