+BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung
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BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung

BTO 3.2.1 Immobilienerwerb oder -errichtung

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung
BTO 3.2.1 Tz 1 In Abhängigkeit vom Risikogehalt eines Immobiliengeschäfts sind die für das Risiko bedeutsamen Aspekte vor Immobilienerwerb oder -errichtung zu analysieren und zu beurteilen. Kritische Punkte des Immobiliengeschäfts sind hervorzuheben.
BTO 3.2.1 Tz 2

Vor Immobilienerwerb oder -errichtung muss das Institut die diesbezüglichen wirtschaftlichen Aspekte analysieren und insbesondere Risiken mit in die Beurteilung einbeziehen. Bei Immobilienprojekten sind die technische Machbarkeit und Entwicklung sowie mit dem Objekt/Projekt verbundenen rechtlichen Risiken zu beurteilen. Soweit externe Personen für diese Zwecke herangezogen werden, ist vorher deren Eignung zu überprüfen.

Erläuterung

Wirtschaftliche Analyse und Risiken bei Immobilienerwerb oder -errichtung
Die wirtschaftliche Analyse kann z. B. folgende Aspekte beinhalten:

  • Objekt-/Projektanalyse einschließlich Marktwertgutachten,
  • Finanzierungsstruktur,
  • Vor- und Nachkalkulation. 

Risiken bei Projekten sind z. B. Baukostensteigerungen, Terminrisiken sowie rechtliche Risiken. Bei fertiggestellten Immobilien zählen z. B. Wertschwankungsrisiken und Vermietungsrisiken dazu.

BTO 3.2.1 Tz 3 Vor Immobilienerwerb ist der Marktwert der Immobilie zu ermitteln. Bei Immobilien, die zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Errichtung noch nicht fertiggestellt sind, ist der Marktwert unter der Annahme der Fertigstellung zu ermitteln. Die Ausführungen des BTO 3.2 Tz. 2, 3 und 4 gelten entsprechend.

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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