+BTO 2.2.1 Tz 4

BTO 2.2.1 Tz 4

Die Geschäftsgespräche der Händler müssen im Telefonhandel grundsätzlich auf Tonträger aufgezeichnet werden und sind mindestens drei Monate aufzubewahren. Für die Dokumentation des Handels über Handelssysteme sind entsprechende Verfahren vorzuhalten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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