+BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren
---+BTO 1.4 Tz 1
---+BTO 1.4 Tz 2
---+BTO 1.4 Tz 3
---+BTO 1.4 Tz 4
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BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren
BTO 1.4 Risikoklassifizierungsverfahren
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
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BTO 1.4 Tz 1
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In jedem Institut sind aussagekräftige Risikoklassifizierungsverfahren für die erstmalige bzw. die turnusmäßige oder anlassbezogene Beurteilung der Adressenausfallrisiken sowie ggf. der Objekt-/Projektrisiken einzurichten. Es sind Kriterien festzulegen, die im Rahmen der Beurteilung der Risiken eine unverzügliche und nachvollziehbare Zuweisung in eine Risikoklasse gewährleisten.
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BTO 1.4 Tz 2
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Die Verantwortung für Entwicklung, Qualität und Überwachung der Anwendung der Risikoklassifizierungsverfahren muss außerhalb des Bereichs Markt angesiedelt sein.
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BTO 1.4 Tz 3
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Maßgebliche Indikatoren für die Bestimmung der Adressenausfallrisiken im Risikoklassifizierungsverfahren müssen neben quantitativen auch, soweit möglich, qualitative Kriterien sein. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit der Kreditnehmer in der Lage ist, künftig Erträge zu erwirtschaften, um den ausgereichten Kredit zurückzuführen.
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BTO 1.4 Tz 4
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Die Klassifizierungsverfahren sind in angemessener Weise in die Prozesse des Kreditgeschäfts und ggf. die Kompetenzordnung einzubetten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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