+BTO 1.2.6 Tz 3

BTO 1.2.6 Tz 3

Das Institut muss die Methoden und Verfahren zur Risikovorsorge anhand von Rückvergleichen regelmäßig überprüfen, um Abweichungen zwischen den gebildeten Wertberichtigungen und den tatsächlich eingetretenen Verlusten bis zur vollständigen Ausbuchung des Engagements möglichst zu vermeiden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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