+BTO 1.2.5 Tz 3

BTO 1.2.5 Tz 3

Entscheidet sich das Institut trotz Erfüllung der Kriterien für den Übergang in die Sanierung bzw. Abwicklung und trotz wesentlicher Leistungsstörungen für einen Verbleib in der Intensivbetreuung, ist sicherzustellen, dass das Adressenausfallrisiko des Kredits verringert oder begrenzt werden kann. Das Vorgehen ist mit den auf die Sanierung bzw. Abwicklung spezialisierten Mitarbeitern abzustimmen. Rechtliche Risiken und die Werthaltigkeit von Sicherheiten sind dabei zu prüfen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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