+BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
---+BTO 1.2.3 Tz 1
---+BTO 1.2.3 Tz 2
|
BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
BTO 1.2.3 Kreditbearbeitungskontrolle
1. Übersicht
| Bezeichnung |
Regulierung |
|
BTO 1.2.3 Tz 1
|
Für die Kreditbearbeitung sind prozessabhängige Kontrollen einzurichten, die gewährleisten, dass die Vorgaben der Organisationsrichtlinien eingehalten werden. Die Kontrollen können auch im Rahmen des üblichen Vier-Augen-Prinzips erfolgen.
|
|
BTO 1.2.3 Tz 2
|
Insbesondere ist zu kontrollieren, ob die Kreditentscheidung entsprechend der festgelegten Kompetenzordnung erfolgte und ob vor der Valutierung die Voraussetzungen bzw. Auflagen aus dem Kreditvertrag erfüllt sind.
|
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
|