+BTO 1.2.2 Tz 2

BTO 1.2.2 Tz 2

Eine Beurteilung der Adressenausfallrisiken ist mindestens jährlich durchzuführen, wobei die Intensität der Beurteilungen vom Risikogehalt der Engagements abhängt (z. B. Kreditwürdigkeitsprüfung, Risikoeinstufung im Risikoklassifizierungsverfahren oder eine Beurteilung auf der Grundlage eines vereinfachten Verfahrens). Für endfällige Kredite darf das Institut bei der Beurteilung der Rückzahlungsfähigkeit des Kreditnehmers nicht auf die fortlaufende Zahlung der fälligen Zinsbeträge abstellen. Die Fähigkeit des Kreditnehmers, den Gesamtkreditbetrag am Ende der Laufzeit zu tilgen, ist anhand der Finanzlage des Kreditnehmers und unter Berücksichtigung maßgeblicher Faktoren wie der Gesamtverschuldung des Kreditnehmers oder des Wertes der Immobilie oder des Projekts zu beurteilen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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