+BTO 1.2 Tz 5

BTO 1.2 Tz 5

Das Institut muss sich ein eigenständiges Urteil über das Adressenausfallrisiko bilden und darf dabei nicht ausschließlich auf externe Bonitätseinschätzungen abstellen. Dabei sind eigene Erkenntnisse und Informationen bei der Kreditentscheidung zu nutzen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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