BTO 1.1 Tz 6
Das Institut muss sicherstellen, dass Kreditentscheidungen unvoreingenommen und objektiv sind und nicht durch Interessenkonflikte beeinträchtigt werden, z. B bei privaten Beziehungen zwischen einem Kreditnehmer und Kreditentscheider. Es muss eine klare und konsistente Kompetenzordnung für Entscheidungen im Kreditgeschäft festlegen. Für den Fall voneinander abweichender Voten sind in der Kompetenzordnung Entscheidungsregeln zu treffen: Der Kredit ist in diesen Fällen abzulehnen oder zur Entscheidung auf eine höhere Kompetenzstufe zu verlagern (Eskalationsverfahren). Die hierarchische Einbindung der Mitarbeiter, die über den Kredit entscheiden, muss dem Kreditrisikoappetit sowie den Strategien und Limiten für Kredite entsprechen und auf das Geschäftsmodell der Institute abgestimmt sein.
Die Entscheidungsbefugnisse und -beschränkungen jedes Entscheiders müssen klar beschrieben sein, ebenso der etwaige Einsatz automatisierter Modelle.
Bei der Übertragung von Befugnissen für Kreditentscheidungen (einschließlich Limite) an Mitarbeiter müssen die Institute die Besonderheiten der dieser individuellen Entscheidungsbefugnis unterliegenden Kreditfazilitäten berücksichtigen. Dies umfasst auch ihre Größe und Komplexität sowie die Arten und Risikoprofile der Kreditnehmer.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Related Standards
Standards
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Anforderung |
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