+BTO 1 Tz 1

BTO 1 Tz 1

Dieses Modul stellt Anforderungen an die Ausgestaltung der Aufbau- und Ablauforganisation, die Verfahren zur Früherkennung von Risiken und die Verfahren zur Klassifizierung der Risiken im Kreditgeschäft dar. Bei Handelsgeschäften und Beteiligungen kann von der Umsetzung einzelner Anforderungen dieses Moduls abgesehen werden, soweit deren Umsetzung vor dem Hintergrund der Besonderheiten dieser Geschäftsarten nicht zweckmäßig ist (z. B. die Anforderungen zur Kreditverwendungskontrolle unter BTO 1.2.2 Tz. 1).

Erläuterung

Sinngemäße Umsetzung bei Beteiligungen
Die sinngemäße Umsetzung bei Beteiligungen umfasst im Regelfall eine Beteiligungsstrategie sowie die Einrichtung eines Beteiligungscontrollings. Soweit es sich um kreditnahe bzw. Kredit-substituierende Beteiligungen handelt, sind darüber hinaus grundsätzlich auch die aufbau- und ablauforganisatorischen Anforderungen zu beachten. Bei Verbundbeteiligungen oder Pflichtbeteiligungen (z. B. Beteiligungen, die nach den Sparkassengesetzen oder satzungsmäßig vorgegeben sind oder Beteiligungen an der SWIFT) kann auf eine Beteiligungsstrategie und ein gesondertes Beteiligungscontrolling verzichtet werden. Die notwendige Überwachung kann in diesen Fällen auch durch andere Maßnahmen erfolgen (z. B. mittels Durchsicht von Jahresabschlüssen oder Geschäftsberichten oder Kontrolle der Beteiligungskonten).

Im Falle von Tochterunternehmen mit Immobiliengeschäft gemäß AT 2.3 Tz. 5 muss das Institut, bei Überschreiten der Schwellen gemäß der Erläuterung in BTO 3 Tz. 1, die Anforderungen des BTO 3 (Immobiliengeschäft) einhalten.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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