+BTO Tz 2

BTO Tz 2

Für die Zwecke dieses Rundschreibens werden im Kredit-, Handels- und Immobiliengeschäft folgende Bereiche unterschieden:

  • a) Markt (Kredit): initiiert Kreditgeschäfte und gibt ein Votum,
  • b) Markt (Immobilien): initiiert Immobiliengeschäfte und gibt ein Votum,
  • c) Marktfolge (Kredit): gibt ein weiteres Votum bei Kreditentscheidungen,
  • d) Marktfolge (Immobilien): gibt ein weiteres Votum bei Immobiliengeschäften,
  • e) Handel. 

Darüber hinaus werden folgende Funktionen unterschieden:

  • f) Risikocontrolling: Überwachung und Kommunikation der Risiken,
  • g) Abwicklung und Kontrolle der Handelsgeschäfte.

Die Bereiche Markt (lit. a und b) und Marktfolge (lit. c und d) können bei Kredit- und Immobiliengeschäften identisch besetzt sein.

Erläuterung

Erläuterungen zur Verwendung der Begriffe „Bereich“ und „Stelle“
Eine „vom Markt und Handel unabhängige Stelle“ kann auch innerhalb der Geschäftsleiterlinie Handel bzw. Markt angesiedelt sein. Ein „Bereich außerhalb des Handels und Marktes“ liegt nur dann vor, wenn dieser bis einschließlich der Ebene der Geschäftsleitung vom Handel und Markt getrennt ist.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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