+AT 5 Organisationsrichtlinien
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AT 5 Organisationsrichtlinien
AT 5 Organisationsrichtlinien
1. Übersicht
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Regulierung |
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AT 5 Tz 1
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Das Institut muss sicherstellen, dass die Geschäftsaktivitäten auf der Grundlage von Organisationsrichtlinien betrieben werden (z. B. Handbücher, Arbeitsanweisungen oder Arbeitsablaufbeschreibungen) und diese sich als Prüfungsgrundlage der Internen Revision eignen. Der Detaillierungsgrad der Organisationsrichtlinien hängt von Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten ab.
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AT 5 Tz 2
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Die Organisationsrichtlinien müssen in Textform dokumentiert und den betroffenen Mitarbeitern in geeigneter Weise bekanntgemacht werden. Die Richtlinien sind bei Veränderungen der Aktivitäten und Prozesse zeitnah anzupassen und den Mitarbeitern in der jeweils aktuellen Fassung zur Verfügung zu stellen.
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AT 5 Tz 3
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Die Organisationsrichtlinien müssen vor allem Folgendes beinhalten:
- a) Regelungen für die Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Aufgabenzuweisung, Kompetenzordnung und zu den Verantwortlichkeiten, inkl. der Übersicht über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten gemäß § 25c Abs. 4a Nr. 8 KWG,
- b) Regelungen hinsichtlich der Ausgestaltung der Risikosteuerungs- und -controllingprozesse,
- c) Regelungen zur Internen Revision,
- d) Regelungen, die die Einhaltung rechtlicher Regelungen und Vorgaben (z. B. Datenschutz, Compliance) gewährleisten,
- e) Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen,
- f) abhängig von der Größe des Instituts sowie Art, Umfang, Komplexität und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten, einen Verhaltenskodex für die Mitarbeiter.
Erläuterung
Übersicht über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten Die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten aller Mitglieder der Geschäftsleitung und der Mitarbeiter der unmittelbar der Geschäftsleitung nachgelagerten Führungsebene, einschließlich der Inhaber von Schlüsselfunktionen, sind personenspezifisch in individuellen Erklärungen festzulegen. Das Institut muss regelmäßig überprüfen, ob die Mitarbeiter die übertragenen Aufgaben erfüllen und angemessene Maßnahmen ergreifen, sofern dies nicht der Fall ist. Das Institut muss ferner eine zu den individuellen Erklärungen konsistente Übersicht über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten der vorgenannten Personen sowie über die Aufgaben und individuellen Verantwortlichkeiten der Mitglieder des Aufsichtsorgans erstellen, inkl. einer Darstellung der Berichtslinien und Zuständigkeitsbereiche. Diese Übersicht soll verständlich darstellen, wie die Management- und Governance-Strukturen des Instituts aufgebaut sind und funktionieren. Die individuellen Erklärungen und die Übersicht der Aufgaben sind regelmäßig auf Aktualität zu prüfen.
Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen Die Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen haben die zentralen Phasen des Lebenszyklus von Auslagerungsvereinbarungen zu umfassen und Definitionen der Grundsätze, Zuständigkeiten und Prozesse zu enthalten.
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1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
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Anforderung |
3. Related Standards
Standards
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Anforderung |
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