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AT 4.4.2 Tz 2Die Compliance-Funktion identifiziert unter Berücksichtigung von Risikogesichtspunkten in regelmäßigen Abständen wesentliche rechtliche Regelungen und Vorgaben, deren Nichteinhaltung zu einer Gefährdung des Vermögens des Instituts führen kann.1. Übersicht
1.1 Referenzen1.2 Identifizierte Anforderungen1.3 Related Standards2. Identifizierte Anforderungen
3. Related Standards
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