+AT 4.3.4 Tz 3

AT 4.3.4 Tz 3

Das Institut hat geeignete Verfahren zu implementieren, die die Qualität der zugrundeliegenden Daten sicherstellen. Insbesondere sollen Qualitätsschwächen in den zugrundeliegenden Daten erkannt und bereinigt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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