+AT 4.3.3 Tz 2

AT 4.3.3 Tz 2

Regelmäßige und ggf. anlassbezogene Stresstests sind auch für das Gesamtrisikoprofil des Instituts durchzuführen. Dafür sind geeignete übergeordnete Szenarien zu definieren, die wesentliche interne und externe Einflussfaktoren erfassen. Wechselwirkungen zwischen den wesentlichen Risikoarten sind angemessen zu berücksichtigen. Sehr kleine Institute können auf risikoartenspezifische Stresstests verzichten, sofern im Stresstest für das Gesamtrisikoprofil die betreffenden Risiken negativ beeinflusst werden. Das operationelle Risiko muss von sehr kleinen Instituten dann nicht gestresst werden, wenn adverse Szenarien bereits im Notfallmanagement nach AT 7.3 MaRisk berücksichtigt werden.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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