+AT 4.3.1 Tz 1
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AT 4.3.1 Tz 1
Die Aufbau- und Ablauforganisation muss sicherstellen, dass miteinander unvereinbare Tätigkeiten von verschiedenen Mitarbeitern ausgeführt werden. Prozesse, Aufgaben, Kompetenzen, Verantwortlichkeiten und Kommunikationswege sind klar zu definieren und aufeinander abzustimmen. Auch bei Arbeitsplatzwechseln sind Interessenkonflikte zu vermeiden. Beim Wechsel von Mitarbeitern aus Handels- oder Marktbereichen in nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche sind angemessene Übergangsfristen vorzusehen. Kleine Institute können auch alternative Kontrollmechanismen einrichten.
Erläuterung
Nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche Als nachgelagerte Bereiche und Kontrollbereiche sind anzusehen:
- Risikocontrolling-Funktion,
- Compliance-Funktion,
- Marktfolge,
- Abwicklung und Kontrolle.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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