+AT 3.1 Tz 2
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AT 3.1 Tz 2
Ungeachtet der Gesamtverantwortung der Geschäftsleitung für die ordnungsgemäße
Geschäftsorganisation und insbesondere für ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ist jeder Geschäftsleiter für die Einrichtung angemessener Kontroll- und
Überwachungsprozesse in seinem jeweiligen Zuständigkeitsbereich verantwortlich.
1. Übersicht
1.1 Referenzen
1.2 Identifizierte Anforderungen
1.3 Related Standards
2. Identifizierte Anforderungen
Anforderungen
| Source |
Anforderung |
3. Related Standards
Standards
| Source |
Anforderung |
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