+AT 2.2 Tz 3

AT 2.2 Tz 3

Bei der Beurteilung der Wesentlichkeit im Rahmen der Risikoinventur, der Ausgestaltung des internen Kontrollsystems (Risikotragfähigkeitskonzept, Risikosteuerungs- und –controllingprozesse, Prozesse im Rahmen der Aufbau- und Ablauforganisation), der (Risiko-)Strategie und der Berichterstattung sind die Auswirkungen von ESG-Risiken angemessen zu berücksichtigen.

Dabei sind verschiedene plausible Szenarien zugrunde zu legen, die im Einklang mit wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen. Ein Abstellen allein auf Datenhistorien ist nicht ausreichend. Die Beurteilung hat sowohl unter kurz- und mittelfristiger Perspektive als auch über einen langen Zeithorizont zu geschehen.

Erläuterung

Berücksichtigung von ESG-Risiken
Als ESG-Risiken (ESG: Environmental, Social, Governance) sind Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung zu verstehen, die als Risikotreiber/-faktor wirken und somit auf die in Tz. 1 a) - d) aufgeführten sowie weitere wesentliche Risikoarten ausstrahlen.

1. Übersicht

Bezeichnung Regulierung

1.1 Referenzen

1.2 Identifizierte Anforderungen

1.3 Related Standards

2. Identifizierte Anforderungen

Anforderungen
Source Anforderung

3. Related Standards

Standards
Source Anforderung
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